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"Der Inhaber, nicht der Eigentümer, dieses Dokuments, im weiteren Verlauf als "Vertrag" bezeichnet, ist hiermit berechtigt, nach eigenem Ermessen, Risiko usw. mit der Schwarzlöwen-Handelsgesellschaft auf dem Austausch von Waren und/oder Geldmitteln basierende Geschäftsbeziehungen einzugehen." Evon Schlitzklinge, Oberbefehlshaber, Schwarzlöwen-Handelsgruppe
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